Tiere als Urheber von Kunst?

Ein Plädoyer für die Anpassung des Urheberrechts

von Julia Kessel und Dr. Roman Bartosch

Porträtfoto von Julia Kessel | (c) Foto: Lotte Ostermann
Julia Kessel | (c) Foto: Lotte Ostermann

In einem kürzlich erschienenen Artikel mit dem Titel »Tiere und Kunst: Ein interdisziplinärer Blick auf das deutsche Urheberrecht« erkunden wir die Frage nach der Anerkennung der Rechte von nichtmenschlichen Tieren als Urheber im Rahmen des deutschen Rechts. Ausgehend von der Frage, ob Tiere Künstler sein können, argumentieren wir: "Diese Frage fordert verschiedene Disziplinen heraus und hat zu verschiedenen Antworten und anhaltenden Debatten geführt." 

Porträtfoto von Dr. Roman Bartosch | (c) Foto: Jana Bauch
Dr. Roman Bartosch | (c) Foto: Jana Bauch

Deshalb unterziehen wir einige Grundsätze des deutschen Urheberrechts einer kritischen Betrachtung und ergänzen Erkenntnisse aus der Philosophie, Kunsttheorie und der Anthropologie. So wollen wir die wissenschaftliche Debatte über die Rechte von Tieren sowie die relevanten ethischen und wissenschaftlichen Überlegungen voranbringen.

Empfehlungen:

Wir formulieren drei Vorschläge, die darauf abzielen, die Rechte nichtmenschlicher Tiere im deutschen Urheberrecht besser zu schützen:

  1. Unter Rückgriff auf Stefan Papastefanou könnte das Urheberrecht dahingehend angepasst werden, dass auf das Erfordernis der Persönlichkeit des Schöpfers im derzeitigen Verständnis verzichtet wird. Dies würde erlauben, die künstlerischen Schöpfungen nichtmenschlicher Tiere miteinzubeziehen.

  2. In Anlehnung an Andreas Fischer-Lescano sollte überlegt werden, menschliche Sorgeberechtigte ähnlich einer Vormundschaft einzusetzen, die für nichtmenschliche Tiere und ihre Rechte sprechen. Dazu müssten nicht-westliche Praktiken ebenso wie wissenschaftliche Erkenntnisse zu Persönlichkeit, Kunst und Kreativität bei nichtmenschlichen Tieren einbezogen werden, wie sie von anderen Disziplinen und Traditionen in Bezug auf Fragen der Ethik und Gerechtigkeit vorgeschlagen werden.

  3. Vor dem Hintergrund interdisziplinärer Forschung zu den Rechten der Natur empfehlen wir, zu erkunden, inwiefern Tiere als drittes Rechtssubjekt neben natürlichen und juristischen Personen betrachtet werden können. Inspiriert von wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Empfindungsfähigkeit von Tieren und der bereits bestehenden Rechtsprechung zu den Rechten der Natur in bestimmten Kontexten schlagen wir vor, dass auch das Urheberrecht die Trennung zwischen Menschen und nichtmenschlichen Tieren aufheben sollte, insbesondere wenn es um die Anerkennung einer gemeinsamen Urheberschaft an künstlerischen Werken geht. 

Die Arbeit steht im Zusammenhang mit der Förderung von One Health und Planetary Wellbeing, die den thematischen Schwerpunkt des Forschungs-Hubs der Universität zu Köln innerhalb der UNESCO-MOST BRIDGES Coalition bilden und kann für eine Reihe von politischen Entscheidungsträgern und Interessengruppen nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern von Nutzen sein. Dazu gehören unter anderem Urheberrechtsorganisationen und -spezialisten, Gesetzgeber (z. B. Mitglieder von Parlamenten und andere Politiker), Richter, Rechtsanwälte, Umweltaktivisten und NRO, internationale Organisationen und Forscher.

Julia Kessel ist Wirtschaftsjuristin (LLB) und arbeitet u.a. am Wilhelm Peter Radt Stiftungslehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht an der FernUniversität in Hagen. 

Dr. Roman Bartosch ist Professor für Didaktik: Literaturen und Kulturen der anglophonen Welt und Ko-Direktor des Forschungszentrums MESH (Multidisciplinary Environmental Studies in the Humanities) an der Universität zu Köln.  

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